Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.

Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt externer Link, öffnet neues Browserfenster
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach"externer Link, öffnet neues Browserfenster einreichen.

Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen

  • Infoblatt Beratungshilfe PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Merkblatt mit Informationen, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden oder in welchen Fällen die Beratungshilfe ausgeschlossen ist.