WICHTIGE HINWEISE
Stand: 19.07.2023
Wegen der derzeit hohen Arbeitsbelastung werden Sie gebeten, Ihre Anliegen möglichst auf dem Postweg einzureichen.
- Für die wichtigsten Anträge, z.B. in Beratungshilfeangelegenheiten, liegen Antragungsformulare mit Anleitungen in den Eingangsbereichen der Gebäude bereit.
- Erklärungen zu Kirchenaustritten können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Sofern in Beratungshilfeangelegenheiten eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
- · Termine können online vereinbart werden für
- o Kirchenaustritte
- o Beratungshilfeangelegenheiten
- · Termine können online vereinbart werden für
- Termine können im Übrigen unter folgenden Rufnummern vereinbart werden:
- o Nachlasssachen: 02403 7007 125, 126 und 123
- o Rechtsantragstelle: 02403 7007 0
- o Beratungshilfe: 02403 7007 258 oder 02403 7007 211
- Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher können nur schriftlich beantragt und nicht am Sitzungstag ausgezahlt werden.
Der Direktor des Amtsgerichts