WICHTIGE HINWEISE  

Stand: 19.07.2023

Wegen der derzeit hohen Arbeitsbelastung werden Sie gebeten, Ihre Anliegen möglichst auf dem Postweg einzureichen.

 

  • Für die wichtigsten Anträge, z.B. in Beratungshilfeangelegenheiten, liegen Antragungsformulare mit Anleitungen in den Eingangsbereichen der Gebäude bereit.
  • Erklärungen zu Kirchenaustritten können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Sofern in Beratungshilfeangelegenheiten eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
    • ·         Termine können online vereinbart werden für
      • o    Kirchenaustritte
      • o    Beratungshilfeangelegenheiten
  • Termine können im Übrigen unter folgenden Rufnummern vereinbart werden:
    • o    Nachlasssachen: 02403 7007 125, 126 und 123
    • o    Rechtsantragstelle: 02403 7007 0
    • o    Beratungshilfe:  02403 7007 258 oder 02403 7007 211
  • Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher können nur schriftlich beantragt und nicht am Sitzungstag ausgezahlt werden.

 

Der Direktor des Amtsgerichts