

Wechselvoll ist die Geschichte der räumlichen Unterbringung des Gerichts. Über Jahrhunderte vollzog der jeweilige Richter die Amtsgeschäfte in seiner Wohnung und erhielt dafür von seinem Dienstherrn eine Entschädigung. Anlässlich der Zuständigkeitserweiterungen des Friedensgerichts zum 1. September 1821 bestimmte eine königliche Verordnung vom 7. Juni 1821, dass dem Gericht in Eschweiler folgende Räume zur Verfügung zu stellen seien: ein Sitzungssaal, ein Beratungszimmer, das zugleich Dienstzimmer des Friedensrichters sein sollte, ein Zimmer für den Gerichtsschreiber und einen Raum für die Gerichtsakten. Diese Räume wurden von einem Privatmann aus Eschweiler zum jährlichen Zins von 308 Francs angemietet, nach zwei Jahren jedoch wieder aufgegeben, da der Behörde der Preis zu hoch erschien. Das Gericht wurde wieder in die Wohnung des Richters zurückverlegt, der dafür eine Entschädigung von jährlich 200 Francs erhielt.

Erst 1862 trat eine Verbesserung in der beengten Raumsituation ein, als die Stadtgemeinde Eschweiler dem Gericht einen Sitzungssaal und zwei weitere Räume mietweise zur Verfügung stellte. Über viele Jahre war von der Aufsichtsbehörde unbeanstandet geblieben, dass auch der Gerichtsschreiber seine Diensttätigkeit in seiner eigenen Wohnung versah.
Da mit der Aufgabenerweiterung zum 1. Oktober 1879 und dem sich daraus ergebenden Personalzuwachs auch der Raumbedarf weiter wuchs, erbaute die Stadt Eschweiler auf Anregung der Justizbehörde für das Amtsgericht auf einem ihr von der Firma Josef Rosen aus Eschweiler unentgeltlich überlassendem Grundstück ein zweistöckiges Haus in der Rosenallee, unweit der Stelle, an der es sich heute befindet. Das Gebäude wurde 1881 vom Gericht gegen einen anfänglichen jährlichen Mietzins von 1600 Mark bezogen.

Als auch dort die Zustände insbesondere im Bereich des angegliederten Gefängnisses unhaltbar wurden, entschloss sich die Justizverwaltung zu einem Neubau, der – wie auch der Vorgängerbau – von der in Eschweiler ansässigen Firma Rosen OHG auf eigenem Grundstück errichtet und an die Justizverwaltung vermietet wurde. Fertigstellung und Bezug des Gebäudes nebst Gefängnis erfolgten nach 18-monatiger Bauzeit am 17. Januar 1907.
Erst am 25. September 1969 ging das Grundstück in das Eigentum des Landes Nordrhein – Westfalen über.

Im Zuge der kommunalen Neugliederung wurde das Amtsgericht Stolberg im Jahre 1974 geschlossen. Der Amtsgerichtsbezirk Stolberg wurde mit dem des Amtsgerichts Eschweiler zusammengelegt und umfasst etwa 115.000 Einwohner.

Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude zeigt im Bereich der zur Straße gelegenen Hauptfassade, im Treppenhaus und im großen Sitzungssaal Ausstattungsmerkmale der Hochrenaissance unter Verwertung heimischer Motive.
Das Gerichtsgebäude genügt schon seit langem nicht mehr dem Raumbedarf des vorhandenen Personals. Etwa zwei Drittel der Bediensteten sind seit 1996 in einem angemieteten Gebäude in der Peter-Paul-Straße unterbracht.
Quelle: Dr. Elmar Schnitzler, ehemaliger Direktor des Amtsgerichts Eschweiler in "125 Jahre Rheinische Amtsgerichte“ Kölner Justiz Band I, 2003